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Familienhaftpflicht – die ganze Familie versichert

Auch wenn die Familienhaftpflichtversicherung keine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung ist, macht es stets Sinn, eine derartige Versicherung abzuschließen. Gerade Kinder haben ungewollt schnell einen Schaden verursacht, der die Eltern ohne Versicherungsschutz teuer zu stehen kommt. Natürlich können sich Erwachsene ebenso wenig davon freisprechen, einen Sach- oder Personenschaden zu verursachen.

Wer ist in der Familienhaftpflicht mitversichert?

Im Grunde ist eine Familienhaftpflichtversicherung nichts anderes, als eine Privathaftpflichtversicherung für alle in einem Haushalt lebenden Personen. Dabei unterscheiden sich die Versicherten je nach Anbieter. In der Regel immer versichert sind Ehepartner, mit im Haushalt lebende Partner und minderjährige Kinder. Dies schließt auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ein. Je nach Tarif können andere im Haushalt lebende Familienmitglieder, volljährige Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, Studenten und temporär im Haushalt lebende Personen wie Au Pairs oder Austauschschüler mitversichert sein. Generell ausgeschlossen sind verheiratete und berufstätige Kinder.

Diese Schäden deckt die Familienhaftpflicht ab

Einige Fälle sind klassische Beispiele für Schäden, die eine Haftpflichtversicherung übernimmt. Kippt die kleine Tochter ihren Kakao über den Laptop des Nachbarn, landet der Ball statt im Tor in der Fensterscheibe oder fährt der Sohnemann mit dem Fahrrad in ein neues Auto, ist das zwar ärgerlich, aber ein typischer Sachschaden. Ebenso sind Personenschäden abgesichert. Fährt ein Kind mit dem Roller in einen Fußgänger und verletzt diesen dabei, trägt die Familienhaftpflicht die entstehenden Kosten inklusive Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld.

Neben den typischen Schadensfällen können verschiedene Leistungen zusätzlich abgesichert werden. Dazu gehören sogenannte Gefälligkeitsschäden, Schlüsselverlust oder Schäden an geliehenen Sachen.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Außerdem werden Schäden, die ein Familienmitglied dem anderen zufügt, nicht übernommen. Macht also der Bruder der Schwester das teure Smartphone kaputt, muss er selber dafür geradestehen. Dies gilt solange, wie die betroffenen Personen in einem Haushalt leben und über den gleichen Versicherungsvertrag abgesichert sind.

Die Höhe der Deckungssumme

Grundsätzlich gilt: je höher die Deckungssumme, je teurer der Versicherungsvertrag. Zu bedenken ist aber, dass gerade bei Personenschäden die Folgekosten in die Millionen gehen können. Arztkosten, Rehabilitationsmaßnahmen, Ausfälle und Schmerzensgeld summieren sich schnell zu großen Beträgen. Kommt es zu Langzeitschäden, muss der Verursacher lebenslang für Folgeleistungen aufkommen. Ist die Deckungssumme zu niedrig gewählt, sind die überschüssigen Zahlungen aus eigener Tasche zu begleichen.

Daher sollte die Versicherungssumme 3 Millionen Euro nicht unterschreiten, üblich sind mittlerweile Höhen von 5 bis 10 Millionen Euro. Um die Kosten für die Police zu senken, lohnt es sich, eine Selbstbeteiligung für den Schadensfall zu übernehmen.