Als Beamtin oder Beamter können Sie Nebeneinkünfte bei der Berechnung Ihrer Kreditrate angeben. Die Bank prüft die Herkunft der Einnahmen und schaut, ob sie regelmäßig eingehen und voraussichtlich weiter verfügbar sind. Die Angabe im Kreditantrag allein reicht als Nachweis nicht aus.
Legen Sie aktuelle Belege vor, die zusammenpassen: bei einem Nebenjob etwa Gehaltsabrechnungen und Zahlungseingänge, bei einer vermieteten Wohnung den Mietvertrag und die Mieteingänge. Auch mit vollständigen Nachweisen rechnet die Bank die Einnahmen nicht zwingend vollständig an. Das hängt vom Kreditprodukt und der Prüfung im Einzelfall ab.
Bezüge und Nebeneinkünfte belegen
Ihre aktuelle Bezügemitteilung ist der wichtigste Nachweis für Ihre Beamtenbezüge und weist Zulagen aus, sofern diese dort aufgeführt sind. Eine Bank kann zusätzlich Kontoauszüge verlangen, auf denen der Eingang der Bezüge erkennbar ist. Welche Fristen und Unterlagen gelten, legt das jeweilige Kreditinstitut fest.
Für weitere Einnahmen sollten Sie nach Möglichkeit belegen, dass Ihnen das Geld zusteht und tatsächlich eingeht. Banken und Kreditvermittler nennen zum Beispiel folgende Unterlagen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bank und Kreditart.
| Einnahme | Geeignete Nachweise |
|---|---|
| Nebenjob oder Minijob | Aktuelle Abrechnungen und passende Kontoauszüge mit den Zahlungseingängen; bei einem Minijob können auch Beschäftigungsunterlagen hilfreich sein. |
| Selbstständiger Nebenverdienst | Einkommensteuerbescheide, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Nachweise regelmäßiger Zahlungseingänge. |
| Mieteinnahmen | Mietvertrag oder Mietaufstellung, Kontoauszüge mit den Mieteingängen und, soweit vorhanden oder verlangt, Steuerunterlagen. Bei einer Eigentumswohnung sind auch Hausgeldabrechnungen hilfreich. |
| Zulagen | Bezügemitteilungen, auf denen die Zulage erkennbar ist. Bei schwankenden oder befristeten Zulagen können mehrere aktuelle Mitteilungen den Verlauf zeigen. |
Die Deutsche Bank nennt bei einem Privatkredit für zusätzliche Minijob-Einnahmen zwei aktuelle Gehaltsabrechnungen und die letzten beiden Zahlungseingänge als Nachweise. ING nennt für Nebentätigkeiten drei Einkommensnachweise aus den vergangenen drei Monaten. Diese Beispiele gelten für die von den Banken beschriebenen Prüfungen. Sie sind keine allgemeine Mindestanforderung für alle Banken.
Zulagen mit Bezügemitteilungen belegen
Eine Zulage ist für die Kreditprüfung am besten erkennbar, wenn sie auf der aktuellen Bezügemitteilung gesondert ausgewiesen wird. Ist ihre Höhe nicht gleichbleibend, legen Sie mehrere aktuelle Mitteilungen vor. So kann die Bank sehen, ob die Zahlung regelmäßig eingeht oder nur vorübergehend anfällt.
Es gibt keine allgemeine Regel, nach der jede Zulagenart wie das Grundgehalt bewertet werden muss. Bei einer befristeten oder schwankenden Zulage sollte die Bank deshalb prüfen, ob sie bei der Haushaltsrechnung berücksichtigt wird und in welcher Höhe. Ein Nachweis allein sagt nicht aus, ob und in welcher Höhe die Bank die Zulage berücksichtigt.
Mieteinnahmen und Kosten belegen
Bei Vermietung sollte die Bank erkennen können, welche Miete vereinbart ist und welche Beträge tatsächlich eingehen. Die vereinbarte Miete geht aus einem Mietvertrag oder einer Mietaufstellung hervor; die tatsächlichen Zahlungseingänge sind auf Kontoauszügen zu sehen. Steuerunterlagen können die Angaben ergänzen. Bei einer Eigentumswohnung machen Hausgeldabrechnungen laufende Kosten sichtbar.
Die Bruttomiete ist nicht automatisch frei verfügbares Einkommen. Leerstand, Mietausfälle und Kosten für die Immobilie beeinflussen, welcher Betrag für die Kreditrate zur Verfügung steht. Bei einer Baufinanzierung prüft die Bank außerdem, ob die erwarteten Mieteinnahmen wahrscheinlich und nachhaltig sind. Eine mögliche künftige Mieterhöhung ist dafür kein sicherer Einnahmenachweis.
Für Renditeobjekte nennt der Finanzierungsvermittler Dr. Klein einen Sicherheitsabschlag von etwa 10 bis 20 Prozent auf die Kaltmiete, um etwa Leerstand und unerwartete Kosten einzubeziehen. Das ist eine Einschätzung für die dort beschriebene Prüfung, weder ein gesetzlicher Satz noch eine einheitliche Vorgabe aller Banken.
Schwankende Einnahmen vorsichtig ansetzen
Ein einzelner Zahlungseingang belegt, dass Geld angekommen ist. Er belegt für sich genommen nicht, dass es dauerhaft weiterfließt. Mehrere Abrechnungen und regelmäßige Kontoauszüge zeigen, wie hoch die Einnahmen sind und wie oft sie eingehen. Bei selbstständigen Nebeneinkünften helfen auch Steuerunterlagen.
Im Vergleich zu regelmäßigen Einnahmen, die Sie fortlaufend nachweisen können, lassen sich Sonderzahlungen und Überstunden ebenso wie Einnahmen aus befristeten Nebentätigkeiten weniger verlässlich als dauerhaftes Einkommen einplanen. Auch hier gibt es keine allgemeine Mindestdauer, nach der jede Bank einen Nebenverdienst anrechnen muss. Geben Sie schwankende Einnahmen im Antrag zutreffend an und kalkulieren Sie Ihre eigene Rate so, dass sie auch ohne einzelne Sonderzahlungen tragbar bleibt.
Wie Kreditprodukte Nebeneinkünfte anrechnen
Banken behandeln Nebeneinkünfte je nach Kreditprodukt unterschiedlich. Die Allgemeine Beamten Bank nennt Nebenjobs und Mieteinnahmen als mögliche Einkünfte. ING schließt Mieteinnahmen dagegen bei ihrem Rahmenkredit ausdrücklich von der Einkommensprüfung aus. Diese Aussage gilt für dieses Produkt und lässt sich nicht auf alle Kredite übertragen.
Bei Immobilien-Verbraucherdarlehen muss die Bank Einkommen, Ausgaben und weitere finanzielle Verhältnisse prüfen. Das Bürgerliche Gesetzbuch verlangt eine Kreditwürdigkeitsprüfung; die Immobilienkreditwürdigkeitsprüfungsverordnung konkretisiert, dass erwartete Mieteinnahmen nach ihrer Wahrscheinlichkeit und Nachhaltigkeit beurteilt werden. Daraus folgt keine Zusage, dass eine Bank die gesamte Bruttomiete ansetzt.
Fragen Sie die Bank vor dem Antrag, welche Unterlagen das Kreditprodukt verlangt und wie sie Ihre Einnahmeart behandelt. Reichen Sie alle Unterlagen so ein, dass die Bank die Beträge den jeweiligen Zahlungseingängen zuordnen kann. Eine dienstrechtliche Genehmigung oder Anzeigepflicht für eine Nebentätigkeit ist davon getrennt zu prüfen.
Die Informationen helfen Ihnen bei der Orientierung und ersetzen keine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung. Entscheidend sind die aktuellen Vertragsunterlagen des jeweiligen Anbieters.



