Als Beamtin oder Beamter sollten Sie bei der Kreditplanung die Gesundheitskosten ansetzen, die Sie selbst tragen: Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) und Pflegeversicherung sowie regelmäßige Eigenanteile. Die individuelle Beihilfe ist kein frei verfügbares Monatseinkommen; sie erstattet einen Teil bestimmter Krankheitskosten.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind nicht automatisch beihilfeberechtigt. Prüfen Sie zuerst Ihren Versicherungsstatus, erfassen Sie dann die tatsächlichen Monatsbeiträge und rechnen Sie unregelmäßige Eigenkosten auf einen Monatsbetrag um. Welche Beträge die Bank berücksichtigt, richtet sich nach ihren Prüfvorgaben.
Erst den Versicherungsstatus klären
Ein Beamtenverhältnis und eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst sind unterschiedliche Dinge. Tarifbeschäftigte sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt die Beiträge grundsätzlich gemeinsam mit dem Arbeitgeber. Ein Beihilfeanspruch besteht für Tarifbeschäftigte nicht allgemein; einzelne Ansprüche können sich aus besonderen Regelungen ergeben.
Prüfen Sie Ihren Status anhand Ihrer Bezügemitteilung, Ihres Versicherungsvertrags und gegebenenfalls eines Bescheids der Beihilfestelle. Regeln für Bundesbedienstete gelten nicht automatisch in einem Bundesland oder einer Kommune. Die Voraussetzungen hängen davon ab, wer Ihr Dienstherr ist.
PKV- und Pflegebeiträge erfassen
Tragen Sie in Ihrer Haushaltsrechnung ein, wie viel der Haushalt tatsächlich für Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt. Berücksichtigen Sie alle privat versicherten Familienmitglieder. Prüfen Sie auf der Beitragsrechnung, ob die private Pflegepflichtversicherung und vereinbarte Zusatzbausteine bereits enthalten sind.
Kontrollieren Sie auch die Gehaltsabrechnung. Wenn Sie mit dem Nettoeinkommen rechnen und ein Versicherungsbeitrag dort bereits abgezogen wurde, ziehen Sie ihn nicht ein zweites Mal als Ausgabe ab. Umgekehrt müssen Sie einen separat überwiesenen PKV-Beitrag als Ausgabe erfassen, wenn er im angesetzten Nettoeinkommen noch nicht berücksichtigt ist.
Beihilfe richtig behandeln
Bei der individuellen Beihilfe erstattet der Dienstherr einen Teil bestimmter tatsächlicher Krankheitskosten; die beihilfeberechtigte Person versichert den verbleibenden Anteil üblicherweise über eine dazu passende PKV. Wie hoch die Beihilfe ausfällt, hängt von den geltenden Vorschriften und Ihrer persönlichen Situation ab. Auch für Angehörige können andere Sätze und Versicherungsbedingungen gelten.
Rechnen Sie diese Erstattung nicht wie regelmäßiges Gehalt. Für Ihre Haushaltsrechnung sind die Versicherungsbeiträge und die selbst getragenen Krankheitskosten hilfreicher. Bei der pauschalen Beihilfe zahlt der Dienstherr nach den jeweils geltenden Regeln einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag. Prüfen Sie bei dieser Variante die Regelungen Ihres Bundeslands und die tatsächliche Abrechnung, statt von einer Erstattung einzelner Behandlungskosten auszugehen.
Eigenanteile monatlich einplanen
Ein Versicherungsbeitrag bildet die Gesundheitskosten nicht immer vollständig ab. Kosten können zum Beispiel durch einen vereinbarten Selbstbehalt oder durch Rechnungsanteile entstehen, die nicht erstattet werden. Prüfen Sie Ihre Abrechnungen und Erstattungsbescheide, um diese Beträge zu ermitteln. Ein Durchschnittswert für alle Beamtinnen und Beamten hilft dabei wenig.
Fallen bestimmte Kosten nur gelegentlich oder einmal jährlich an, teilen Sie die erwarteten Jahresausgaben durch zwölf und legen Sie den Monatsbetrag zurück. Legen Sie außerdem Geld als Liquiditätspuffer zurück, wenn Sie Arztrechnungen erst selbst bezahlen und die Erstattung später erhalten. So haben Sie das Geld zum richtigen Zeitpunkt verfügbar. Banken verlangen dafür keinen einheitlichen Betrag.
Haushaltsüberschuss berechnen
Stellen Sie zunächst fest, welcher Betrag vor der neuen Kreditrate übrig bleibt. Eine einfache Rechnung lautet:
Regelmäßige Nettoeinnahmen des Haushalts
− Wohn- und laufende Immobilienkosten
− bestehende Kredit- und Leasingraten
− PKV- und Pflegeversicherungsbeiträge
− regelmäßige Eigenkosten und Rücklagen für Jahresausgaben
− Unterhalt und weitere feste Verpflichtungen
− übrige Lebenshaltungskosten
− Sicherheits- und Liquiditätspuffer
= verfügbarer Betrag vor der neuen Kreditrate
Rechnen Sie nur mit Einnahmen, die regelmäßig und verlässlich eingehen. Beitragsrückerstattungen oder andere unregelmäßige Zahlungen sollten Sie getrennt ausweisen, statt sie fest in Ihr Monatseinkommen einzurechnen. Rechnen Sie Jahresbeiträge und seltene Ausgaben auf einen Monatswert um, damit einzelne Fälligkeitstermine den tatsächlichen finanziellen Spielraum nicht verschleiern.
Bankpauschalen unterscheiden sich
Banken prüfen bei einer Kreditentscheidung Einkommen, Ausgaben und weitere finanzielle Umstände. Eine einheitliche, öffentlich festgelegte PKV-Pauschale gibt es nicht. Manche Kreditgeber fragen den tatsächlichen Versicherungsbeitrag ab; andere verwenden für ihre interne Haushaltsrechnung einen eigenen Ansatz.
Die ING kündigte für ihre Baufinanzierungsprüfung eine interne PKV-Pauschale von 350 Euro für Beamte an, die ab dem 7. April 2026 gelten sollte. Die Allgemeine Beamten Bank führt die private Krankenversicherung dagegen als eigene Ausgabenposition in ihrer Selbstauskunft auf und berücksichtigt zusätzlich eine Lebenshaltungspauschale. Die Beispiele zeigen, dass Banken unterschiedlich rechnen. Sie sind kein allgemeiner Richtwert für Kreditnehmende.
Fragen Sie den konkreten Kreditgeber, ob er Ihren tatsächlichen Beitrag oder eine Pauschale ansetzt. Klären Sie auch, welche Ausgaben in einer Lebenshaltungspauschale bereits enthalten sind. So vermeiden Sie, dass dieselben Kosten in der Bankrechnung doppelt auftauchen oder eine Pauschale fälschlich für Ihre private Haushaltsplanung übernehmen.
Unterlagen für die Kreditprüfung
Für die eigene Rechnung und ein Kreditgespräch helfen vor allem aktuelle Belege, die Einnahmen, Beiträge und regelmäßige Ausgaben nachvollziehbar machen. Je nach Kreditgeber und Darlehensart können die Anforderungen abweichen. Häufig sind diese Unterlagen nützlich:
- aktuelle Gehalts- oder Bezügemitteilungen
- Beitragsrechnung oder Nachtrag zum Versicherungsschein für die Kranken- und Pflegeversicherung
- Nachweis des Beihilfestatus und des persönlichen Bemessungssatzes
- Belege zu Selbstbehalt, Zusatzbausteinen und regelmäßigen Eigenkosten
- Nachweise zu bestehenden Krediten, Wohnkosten, Unterhalt und weiteren Einnahmen
- Kontoauszüge oder eine Haushaltsübersicht, aus denen regelmäßige und jährliche Zahlungen hervorgehen
Ordnen Sie die Unterlagen so, dass die monatlichen Kosten jeder versicherten Person klar erkennbar sind. Wenn eine Beihilfeerstattung oder ein Versicherungsbeitrag auf der Abrechnung nicht eindeutig zu erkennen ist, lassen Sie die Höhe durch die zuständige Stelle oder den Versicherer bestätigen.
Häufige Fehler bei PKV und Beihilfe
Ein häufiger Fehler ist, alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst als Beamtinnen und Beamte mit Beihilfe zu behandeln. Prüfen Sie stattdessen getrennt, ob Sie tarifbeschäftigt sind, Anspruch auf Beihilfe haben und gesetzlich oder privat versichert sind. Auch die Beiträge privat versicherter Angehöriger gehören in die Haushaltsrechnung, wenn sie aus dem gemeinsamen Budget bezahlt werden.
Vermeiden Sie Doppelzählungen. Ziehen Sie einen Beitrag nicht noch einmal ab, wenn er bereits in Ihrem angesetzten Nettoeinkommen berücksichtigt ist. Setzen Sie eine Bankpauschale außerdem nicht zusätzlich zu den tatsächlichen Kosten an, ohne zu wissen, ob die Pauschale diese Ausgaben schon abdeckt.
Unterschätzen Sie weder Pflegeversicherung noch Selbstbehalt oder unregelmäßige Rechnungen. Planen Sie Jahreskosten als monatliche Rücklage ein und behandeln Sie mögliche Erstattungen oder Beitragsrückzahlungen vorsichtig. Eine feste Sicherheitsquote für PKV-Beiträge lässt sich nicht allgemein angeben. Rechnen Sie zusätzlich eine vorsichtigere Variante durch, in der Sie höhere Gesundheitskosten oder weniger verfügbares Geld ansetzen.
Die Informationen helfen Ihnen bei der Orientierung und ersetzen keine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung. Entscheidend sind die aktuellen Vertragsunterlagen des jeweiligen Anbieters.



