Wenn Sie als Beamtin oder Beamter einen Kredit beantragen, zählen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) und Pflegepflichtversicherung zu Ihren monatlichen Ausgaben. Die individuelle Beihilfe gilt normalerweise nicht als Einkommen: Sie erstattet einen Teil bestimmter Krankheitskosten. Rechnen Sie deshalb auch die Kosten ein, die Sie selbst tragen, und das Geld, das Ihnen bis zur Erstattung offener Rechnungen vorübergehend fehlt.

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten andere Voraussetzungen. Allein Ihre Tätigkeit im öffentlichen Dienst gibt Ihnen keinen Anspruch auf Beihilfe. Entscheidend sind Ihr Beschäftigungsstatus, Ihre Versicherung und die Regeln, die für Sie gelten.

Beiträge, Eigenkosten und Vorfinanzierung

Erfassen Sie zunächst die regelmäßigen Beiträge. Dazu zählen der Beitrag für die PKV, die private Pflegepflichtversicherung und vereinbarte Ergänzungstarife. Führen Sie Beiträge für privat versicherte Angehörige einzeln auf. Kinder haben in der PKV nicht automatisch eine beitragsfreie Familienversicherung.

Daneben stehen die Gesundheitskosten, die Sie nach den Erstattungen selbst tragen. Dazu zählen zum Beispiel Selbstbehalte und Rechnungsanteile, die nicht erstattet werden. Hinzu kommen Zuzahlungen sowie regelmäßige Medikamentenkosten. Ermitteln Sie diese Beträge anhand Ihrer Rechnungen und der dazugehörigen Beihilfe- und PKV-Abrechnungen. Verteilen Sie regelmäßig wiederkehrende Jahreskosten auf zwölf Monate.

Rechnen Sie außerdem mit der Vorfinanzierung: Bei einer privaten Behandlung zahlen Sie eine Rechnung manchmal, bevor Beihilfe und Versicherung das Geld erstatten. Während dieser Zeit fehlt das Geld auf Ihrem Konto. Ihre endgültigen Gesundheitskosten steigen dadurch nicht automatisch. Planen Sie dafür eine verfügbare Reserve ein.

Beihilfe in der Haushaltsrechnung

Bei der individuellen Beihilfe erstattet der Dienstherr einen festgelegten Anteil beihilfefähiger Krankheitskosten. Die PKV versichert in der Regel den verbleibenden Anteil entsprechend dem gewählten Tarif. Welche Kosten die Beihilfe übernimmt, hängt von den Vorschriften des Bundes oder des jeweiligen Landes und von der jeweiligen Leistung ab.

Rechnen Sie die Beihilfe deshalb nicht als Geld ein, das Ihnen jeden Monat frei zur Verfügung steht. Erfassen Sie stattdessen die Versicherungsbeiträge als laufende Ausgaben und die nach den Erstattungen verbleibenden Eigenkosten als Gesundheitsausgaben. Setzen Sie eine Arztrechnung nicht in voller Höhe als dauerhafte Ausgabe an und rechnen Sie die spätere Erstattung nicht zugleich als regelmäßiges Einkommen. So vermeiden Sie eine verzerrte Rechnung.

Die Bundesbeihilfeverordnung nennt für bestimmte Personengruppen unterschiedliche Bemessungssätze. Diese Sätze gelten nur für die dort genannten Fälle. Sie lassen sich nicht pauschal auf Beamtinnen und Beamte von Ländern und Kommunen übertragen. Verwenden Sie für Ihre Planung den persönlichen Beihilfesatz und prüfen Sie, welche Aufwendungen tatsächlich beihilfefähig sind.

Tarifbeschäftigte gesondert rechnen

Als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst sind Sie nicht automatisch beihilfeberechtigt. Ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern können und ob Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt, hängt unter anderem davon ab, ob Sie versicherungspflichtig sind und wie hoch Ihr Arbeitsentgelt ist.

Falls Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zu einer privaten Krankenversicherung zahlt, zählt für die Haushaltsrechnung der Betrag, der tatsächlich aus Ihrem Haushalt abgeht. Berücksichtigen Sie den Zuschuss nur einmal. Er ist entweder bereits in Ihrer Einkommenszahl enthalten oder Sie führen ihn gesondert auf. Ziehen Sie nicht zugleich den vollen Beitrag ab und rechnen den Zuschuss nochmals als zusätzliches Einkommen an.

Monatliche Haushaltsrechnung erstellen

Beginnen Sie mit dem regelmäßig verfügbaren Haushaltseinkommen. Wählen Sie eine Einkommenszahl, bei der klar ist, ob die Versicherungsbeiträge schon abgezogen sind. Rechnen Sie unregelmäßige Zahlungen erst dann als fest verfügbares Monatseinkommen an, wenn Sie geprüft haben, ob Sie damit rechnen können. Ziehen Sie dann die laufenden Ausgaben ab, darunter die Versicherungsbeiträge und die durchschnittlichen endgültigen Gesundheitskosten.

Bei unregelmäßigen, aber wiederkehrenden Eigenanteilen können Sie die Kosten aus einem geeigneten vergangenen Zeitraum addieren und auf Monate verteilen. Prüfen Sie zugleich, ob einzelne größere Rechnungen zunächst aus eigenen Mitteln bezahlt werden müssen. Der Monatsdurchschnitt zeigt, was Sie laufend bezahlen. Mit der Kontoreserve können Sie Rechnungen begleichen, die Sie zunächst selbst zahlen müssen.

Als Orientierung für den Betrag vor der Kreditrate gilt:

Verfügbarer Betrag vor Kreditrate = regelmäßige Haushaltseinnahmen − übrige laufende Ausgaben − Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge − durchschnittliche Gesundheits-Eigenkosten − Rücklagen und Sicherheitsreserve

Diese Rechnung hilft bei der eigenen Planung. Eine Bank kann ihre Haushaltsrechnung nach eigenen Verfahren erstellen. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen verlangt § 505b BGB eine Kreditwürdigkeitsprüfung anhand angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben und weiteren wirtschaftlichen Umständen. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass jede Bank die PKV-Beiträge um denselben Prozentsatz kürzen muss.

Nachweise für Beiträge und Eigenkosten

Legen Sie aktuelle Nachweise bereit. So können Sie Beiträge, Beihilfe und die Kosten, die Sie tatsächlich selbst tragen, getrennt erfassen. Banken können je nach Finanzierung und Einzelfall weitere Unterlagen verlangen.

  • Bezügemitteilungen oder Gehaltsabrechnungen sowie Nachweise zu regelmäßigen Zulagen
  • Bei Beamtinnen und Beamten ein Statusnachweis; bei Tarifbeschäftigten gegebenenfalls Arbeitsvertrag und Nachweis zum Arbeitgeberzuschuss
  • Aktuelle Beitragsübersicht für PKV, Pflegepflichtversicherung und Ergänzungstarife, einschließlich Beiträgen für Angehörige
  • Nachweis zum persönlichen Beihilfeanspruch und zum geltenden Bemessungssatz
  • Rechnungen mit den zugehörigen Beihilfe- und PKV-Erstattungsmitteilungen
  • Kontoauszüge oder eine Haushaltsübersicht mit Beiträgen, Zahlungsterminen und wiederkehrenden Ausgaben

Vergleichen Sie bei Gesundheitskosten nicht nur Rechnungsbeträge. Entscheidend für die laufende Haushaltsrechnung ist, welcher Betrag nach den tatsächlich eingegangenen Erstattungen bei Ihnen verbleibt.

Sicherheitsreserve passend wählen

Es gibt keine allgemeine Vorschrift, nach der Sie einen festen Sicherheitsbetrag auf den PKV-Beitrag aufschlagen müssen. Tragen Sie zunächst die belegten aktuellen Beiträge ein. Berücksichtigen Sie außerdem konkret absehbare Änderungen, etwa einen bereits angekündigten Beitrag oder einen Wechsel des Versicherungsumfangs. Deshalb gilt kein einheitlicher Sicherheitsaufschlag für alle Beamtenhaushalte mit privater Krankenversicherung.

Halten Sie auch beim ermittelten Überschuss Abstand zur geplanten Kreditrate. Die Verbraucherzentrale nennt als grobe Orientierung einen Abstand von etwa zehn Prozent zwischen dauerhaftem Überschuss und Rate. Das ist ein allgemeiner Puffer für vergessene Ausgaben und ungünstige Veränderungen, kein zehnprozentiger Zuschlag auf den PKV-Beitrag.

Auch die verbreitete Faustregel, dass die Kreditrate höchstens 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen soll, ersetzt keine Haushaltsrechnung. Ihre tatsächliche Belastbarkeit hängt unter anderem von den Wohnkosten und der Familiengröße ab. Auch Versicherungsbeiträge und Rücklagen gehören dazu. Bei einer Immobilienfinanzierung müssen Sie nach dem Kauf die künftigen Wohnnebenkosten und die Instandhaltung einrechnen. Berücksichtigen Sie außerdem weitere laufende Ausgaben.

Häufige Rechenfehler vermeiden

Setzen Sie den Beihilfesatz nicht pauschal an. Erfassen Sie auch die Beiträge privat versicherter Angehöriger, nicht nur den Beitrag der Person, die den Kredit aufnimmt. Prüfen Sie deshalb die aktuelle Beitragsübersicht für alle versicherten Personen und den für Sie geltenden Beihilfeanspruch.

Eine spätere Erstattung bedeutet nicht, dass das Geld vorher verfügbar ist. Auch wenn Sie einen großen Teil einer Rechnung zurückbekommen, müssen Sie sie zunächst möglicherweise aus Ihrer Kontoreserve bezahlen. Wer nur die endgültigen Eigenkosten einträgt, unterschätzt unter Umständen den kurzfristigen Finanzbedarf.

Berücksichtigen Sie auch, wie sich Ihr Einkommen während der Kreditlaufzeit verändert. Reicht die Kreditlaufzeit bis in den Ruhestand, erstellen Sie eine zweite Rechnung mit dem erwarteten Versorgungs- oder Renteneinkommen und den dann geltenden Versicherungs- und Beihilfeverhältnissen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sieht die Bundesbeihilfeverordnung für Versorgungsempfänger grundsätzlich besondere Regelungen zum Bemessungssatz vor; Ausnahmen und individuelle Voraussetzungen bleiben zu prüfen. Daraus lässt sich keine pauschale Aussage über die künftige Höhe des PKV-Beitrags ableiten.

Gut zu wissen

Die Informationen helfen Ihnen bei der Orientierung und ersetzen keine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung. Entscheidend sind die aktuellen Vertragsunterlagen des jeweiligen Anbieters.